• Erfolgsaussichten bei der Durchsetzung berechtigter Ansprüche

    „Vor Gericht und auf hoher See …“ gibt es bekanntlich keine Garantien. Den rechtssicheren baubetrieblichen Nachtrag bzw. das rechtssichere Gutachten gibt es nach meinem Verständnis definitiv nicht. Allerdings kenne ich auch kein Projekt, wo der Bauzeitenplan Soll-Null Eins zu Eins umgesetzt werden konnte und die Baustelle bzw. Auftraggeber / örtliche Bauleitung keine Überraschungen bot. Bauen ist komplex und immer mit Risiken und auch Chancen verbunden. Gutes Baustellenmanagement ist immer eine Kombination aus Troubleshooting und fortgeschriebener Planung und oftmals schnellen situationsbedingten Entscheidungen.

    Im individuellen Einzelfall ist immer abzuwägen, ob sich der Aufwand für ein Gutachten lohnt und die Risiken kalkulierbar bleiben.



    Vorbeugen ist besser als streiten

    Wenn das Gutachten auch von Ihrem Verständnis die „Ultima Ratio“ ist, wird möglicherweise ein anderes Vorgehen beim Baustellenmanagement interessant – Das baustellenbegleitende Vorgehen bei größeren Projekten. Erforderlich sind dafür:

    • • Vertragsprüfung

    • • BZP Soll-Null

    • • Bautagebuch, Stundenvergleich

    • • Kommunikation mit dem Kunden

    • • Störungsmodifizierte BZP Soll-Strich

    • • Baubetrieblicher Nachtrag

    Vieles von dem ist sicherlich Routine in Ihrem Unternehmen. Die fehlenden Aufgaben lassen sich gut extern ergänzen. Unsere Erfahrungswerte: baubetriebliche Nachträge nach diesem Vorgehen werden mit 50 – 70 Prozent durchgesetzt. Mehr Details auf www.baustellen-organisation.de